Aktuell wichtig: Corona Familienhärteausgleich
Wichtigste Neuerungen durch die Novelle 2013 des Schülerbeihilfengesetzes: Die Beihilfe ist eine soziale Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen, deshalb ist ein günstiger Schulerfolg nicht länger Voraussetzung für die Gewährung von Schülerbeihilfen und hat auch keinen Einfluss mehr auf die Höhe der Beihilfe. Das heißt, dass sowohl der Notendurchschnitt als auch eine Schulstufenwiederholung für einen Anspruch unerheblich sind. Das gilt natürlich auch für den ausgezeichneten Schulerfolg, für den es keinen Erhöhungsbetrag mehr geben wird.
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