Ein Pflichtpraktikum ist im Rahmen der Lehrpläne vorgeschrieben und soll die theoretische Ausbildung ergänzen sowie dazu beitragen, dass SchülerInnen bereits während der Schulzeit die Berufswirklichkeit kennen lernen. Die Praktikas unserer SchülerInnen sind je nach Ausbildungszweig geregelt:
Classic-Ferrari (Aktiv-, Human-, Sprachen- und Kreativzweig)
3 Monate zwischen III. und IV. Jahrgang (verkürzter III. Jahrgang bzw. IV. Jahrgang).
Bereiche: Hotellerie und Gastronomie, Betriebe in der Verwaltung, Sozialbetriebe
Mode-Ferrari
4 Wochen zwischen dem III. und V. Jahrgang
Bereiche: Modebranche
Medien-Ferrari
8 Wochen zwischen dem II. und V. Jahrgang
Bereiche: Werbung, Fotografie, Printmedien, Film und Fernsehen, Online-Plattformen …
Wir verfügen über eine Praktikums-Datenbank, die für alle SchülerInnen zugänglich und bei der Organisation eines Praktikumsplatzes hilfreich ist. Für Auslandspraktika in Kooperation mit Erasmus+ gibt es ebenso ausreichend Information.
Die SchülerInnen haben nach dem Kollektivvertrag Anspruch auf Entgelt in der Höhe der jeweils geltenden Lehrlingsentschädigung für das mit dem Schuljahr korrespondierenden Lehrjahr. Sie werden wie jeder Arbeitnehmer beim zuständigen Krankenversicherungsträger zur Sozialversicherung angemeldet. Im Bereich der Medien sind auch Pflichtpraktikas ohne Entgelt möglich. Jedoch auch für diese praxisorientierten Ausbildungsverhältnisse besteht zumindest ein Schutz in der Unfallversicherung.